Aufstockung der Feuerwehrförderung
Neue Zuwendungsrichtlinie seit 1.1.2025 in Kraft
Bereits zum 01. Juli 2023 wurde die Feuerwehrförderung durch das Bayerische Innenministerium deutlich aufgestockt und hierbei die Festbeträge für die Feuerwehrhausförderung verdoppelt. Zudem wurden die Festbeträge für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten um 30 Prozent erhöht. Diese in ihrer Höhe einzigartige Anhebung hat nun durch eine erneute Anpassung der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie (FwZR) nochmals eine weitere signifikante Aufwertung erfahren.