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Zahlreiche Fortschritte für Hebammen bereits erreicht

Pressemitteilung der Abgeordneten Schalk und Westphal

24.01.2019 | Ansbach

„Heute haben wir im Bayerischen Landtag einen Dringlichkeitsantrag zum Gründungspaket für freiberufliche Hebammen eingebracht und die Staatsregierung aufgefordert, uns im Ausschuss für Gesundheit und Pflege über den Stand der Umsetzung zu berichten. Bereits bisher haben wir uns in Bayern intensiv für die Hebammenversorgung eingesetzt“, erklären die beiden Landtagsabgeordneten Manuel Westphal und Andreas Schalk. Wie die flächendeckende Versorgung junger Mütter und junger Familien mit Hebammenhilfe sichergestellt werden kann, ist ein großes Anliegen der CSU-Fraktion.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres hat der Ministerrat das „Gründerpaket für Hebammen“ beschlossen. Hebammen, die erstmalig eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern aufnehmen, sollen zukünftig eine einmalige Unterstützung in Höhe von 5.000 Euro erhalten. Die Prämie soll ab September dieses Jahres ausbezahlt werden und einen Anreiz setzen, dass sich mehr Hebammen freiberuflich in Bayern niederlassen.

Zusätzlich erhalten alle in der Geburtshilfe tätigen freiberuflichen Hebammen seit dem 1. Oktober 2018 jährlich 1.000 Euro Hebammenbonus. Der Bonus wird gewährt, wenn die Hebamme mindestens vier Geburten im Kalenderjahr betreut. 

 

Westphal und Schalk verdeutlichen: „Das Berufsbild der Hebammen hat sich verändert, sie unterstützen Familien auch in der Zeit vor und nach der Geburt und übernehmen somit vermehrt Aufgaben, die früher im Familienverbund geleistet wurden. Hebammen sind auch wertvolle ‚Frühwarnsysteme‘ und stehen gegebenenfalls am Anfang einer Präventionskette im Interesse der Neugeborenen.“

 

Auch bei der oft diskutierten Haftpflichtprämie werden freiberuflich tätige Hebammen entlastet. Die Steigerungen der Berufshaftpflichtprämien werden durch die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt vollständig ausgeglichen und auch die individuellen Aufwendungen für Berufshaftpflichtprämien in großem Umfang refinanziert. Ebenso werden Hebammen bei Behandlungsfehlern abgesichert und von der Gefahr persönlicher Haftung entlastet.

 

„Zukünftig soll außerdem die akademische Ausbildung von Hebammen unterstützt und Angebote dafür auf den Weg gebracht werden. Dies stellt einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung einer dauerhaft flächendeckenden Versorgung dar. Der Hebammenberuf erfährt dadurch eine gesellschaftliche Aufwertung und gewinnt an Attraktivität. Die bereits bisher sehr gute Qualifizierung und Ausbildung von unseren Hebammen wird durch die Akademisierung noch verstärkt. Die Berufsfachschulen für Hebammen, die mit Krankenhäusern verbunden sind, werden des Weiteren wie Krankenhäuser finanziert und somit entlastet“, fügen die Abgeordneten hinzu und erklären weiter: „Mit dem Zukunftsprogramm Geburtshilfe stärken wir zudem die wohnortnahe Geburtshilfe in Bayern. Landkreise und Kommunen werden hierbei in erheblichen Umfang unterstützt.“

 

„All diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass der Hebammenberuf attraktiver wird und so flächendeckend eine wohnortnahe Versorgung sichergestellt werden kann. Die Arbeit der Hebammen ist gesellschaftlich unverzichtbar und muss sich heute wie in Zukunft lohnen. Hebammen leisten vor, während und nach der Geburt Großartiges für die Familien. Ihre Anstrengungen für die Gesundheit von Mutter und Kind sind unverzichtbar. Mit dem heutigen Dringlichkeitsantrag unterstreichen wir die Bedeutung dieses wichtigen Berufes“, erklären Schalk und Westphal abschließend. 

 

Andreas Schalk MdL

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