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Region profitiert von staatlichen Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen

Pressemitteilung der Abgeordneten Schalk, Ströbel und Westphal

10.10.2018 | Ansbach

„Der Freistaat Bayern unterstützt den Landkreis Ansbach dieses Jahr mit Bedarfszuweisungen in Höhe von 300.000 Euro“, freuen sich Landrat Dr. Jürgen Ludwig und die drei Landtagsabgeordneten Jürgen Ströbel, Manuel Westphal und Andreas Schalk. Diese Information bekamen die Politiker von Bayerns Finanzminister Albert Füracker.

Mit Bedarfszuweisungen können außergewöhnliche Belastungen von Gemeinden und Landkreisen ausgeglichen werden, die von den Regelzuweisungen des Finanzausgleichs nicht erfasst sind. Klassische Fälle sind Hochwasserkatastrophen, freiwillige Gemeindezuschüsse oder unvorhersehbare erhebliche Gewerbesteuerausfälle. Regionen mit rückläufiger Bevölkerungsentwicklung oder Strukturschwierigkeiten profitieren insbesondere von diesen Mitteln.

 

Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden auf Antrag neben den klassischen Bedarfszuweisungen auch sogenannte „Stabilisierungshilfen“ bewilligt. Diese sollen besonders strukturschwachen Kommunen bei der Haushaltkonsolidierung helfen und ihnen Gestaltungsspielräume erschließen. 

 

Der Landkreis Ansbach ist der flächengrößte Landkreis in Bayern und ist seit 2014 als Raum mit besonderen Handlungsbedarf eingestuft. Er hat in seinem Aufgabenbereich seit Jahren vielfältige Investitionen umzusetzen. Im Vergleich der 71 bayerischen Landkreise liegt er im Jahr 2018 bei der Umlagekraft auf Platz 60.

 

„Es ist wichtig, dass der Freistaat unsere Region auch weiterhin in vielfältiger Art und Weise unterstützt. Die angekündigten Bedarfszuweisungen sind eine wesentliche Hilfe, mit der der Landkreis Ansbach unterstützt wird“, so Ludwig, Ströbel, Westphal und Schalk. 

Andreas Schalk MdL

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