Archiv

Stöbern Sie hier im Archiv unserer News.

Zukunftsprogramm Geburtshilfe beschlossen

Unterstützungen für Hebammen

07.12.2017 | Ansbach

Der Ministerrat hat das von Staatsministerin Melanie Huml angekündigte „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ beschlossen. Davon werden zukünftig vor allem kleinere Geburtsstationen profitieren. Auch die Unterstützung der Versorgung mit Hebammen ist Bestandteil des Programms

Mehrmals haben wir uns bezüglich einer Unterstützung für kleinere Geburtsstationen und vor allem auch für unsere Hebammen an Staatsministerin Melanie Huml gewandt. Nun begrüßen wir das aufgelegte ‚Zukunftsprogramm Geburtshilfe‘ und hoffen, dass unser Landkreis sowie die Kommunen davon profitieren werden“, verdeutlichen die Landtagsabgeordneten Jürgen Ströbel, Manuel Westphal und Andreas Schalk. 

 

Das Förderprogramm umfasst zwei Schwerpunkte. Zum einen sollen die Kommunen bei der Sicherstellung der Hebammenhilfe unterstützt werden. Für jedes neugeborene Kind erhalten Landkreise und kreisfreie Städte im kommenden Jahr pauschal eine Förderung von 40 Euro. Dieser Betrag kann dann zur Verbesserung und Stärkung der Hebammenhilfe eingesetzt werden.

 

Zum anderen können Landkreise und kreisfreie Städte unter bestimmten Voraussetzungen mit einem staatlichen Zuschuss für defizitäre Geburtshilfestationen rechnen. Dies ist der Fall, wenn die Kommune das Defizit der Geburtshilfestation vor Ort ausgleicht, die mangels ausreichender Fallzahlen nicht kostendeckend wirtschaften kann, gleichzeitig aber Hauptversorger in der Region ist. Dieser Zuschuss kann bis zu einer Million Euro pro Jahr betragen.

 

Voraussetzung ist, dass das betreffende Krankenhaus im ländlichen Raum liegt. Und es darf je Landkreis nur maximal zwei Einrichtungen, in einer kreisfreien Stadt nur eine Einrichtung geben, die die Fachrichtung „Gynäkologie und Geburtshilfe“ vorhalten. 

 

Das „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ soll ein jährliches Gesamtvolumen von rund 30 Millionen Euro haben. Erste Mittel sollen, sofern der Bayerische Landtag im Rahmen der anstehenden Nachtragshaushaltsberatungen zustimmt, bereits im Jahr 2018 ausgezahlt werden. 

 

Ströbel, Westphal und Schalk bekräftigen: „Die Bayerische Staatsregierung hat mit diesem Zukunftsprogramm einen wichtigen Schritt getan, um unsere Geburtshilfestationen im ländlichen Raum zukunftssicher zu gestalten. Auf Bundesebene ist hierzu bisher zu wenig passiert! Eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung in diesem Bereich ist für unsere Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig. Die Maßnahmen des Freistaats werden sicherlich schnell Wirkung zeigen, auch bei uns in der Region!

Andreas Schalk MdL

Stimmkreisbüro
Reuterstraße 5
91522 Ansbach
Telefon : 0981 977 580 10
Telefax : 0981 977 580 15