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Gesundheitsministerium fördert Geburtshilfe in Stadt und Landkreis Ansbach

Pressemitteilung der Abgeordneten Schalk, Westphal und Landrat Dr. Ludwig

08.08.2019

 

„Der Erhalt der Geburtshilfestationen, eine ausreichende Anzahl an Hebammen und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Hebammen sind Themen, die viele Menschen in der Stadt und im Landkreis Ansbach bewegen. Deswegen freuen wir uns, dass wir vor Ort von Fördermitteln aus dem „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ profitieren“, teilen die Stimmkreisabgeordneten für den Bayerischen Landtag Andreas Schalk und Manuel Westphal mit.


 

Laut Auskunft des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wurden der Stadt und dem Landkreis Ansbach aus der ersten Fördersäule für die Förderjahre 2018 und 2019 insgesamt 167.361 Euro bewilligt. „Mit den Fördermitteln unterstützt der Freistaat Bayern Kommunen dabei, die wohnortnahe Geburtshilfe zu erhalten. Dieses Geld kann dann für geeignete Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Hebammenversorgung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung eingesetzt werden“, so die Landtagsabgeordneten Westphal und Schalk.

 

Die Stadt und der Landkreis Ansbach beteiligen sich gemeinsam mit einem Eigenanteil von 10 Prozent (9.000 bis 10.000 Euro pro Jahr) an den Maßnahmen. Landrat Dr. Jürgen Ludwig: „Wir setzen gemeinsam mit der Stadt Ansbach die Fördergelder zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Hebammen ein. In unseren ANregiomed Kliniken geht es um bauliche Verbesserungen der Bereitschaftszimmer, den Einsatz von Kreißsaalassistenzen sowie Prämien für besondere Dienste, daneben aber auch um Werbemaßnahmen zur Personalgewinnung. Weiter investieren wir etwa in die Hebammenfortbildung. So hat die Gesundheitsregion Plus im Mai eine Veranstaltung zum Thema „Hebamme als Unternehmerin“ organisiert, die von den teilnehmenden Hebammen auch wegen ihrer Funktion als Austauschplattform als sehr positiv bewertet wurde.“ Gerade in ländlichen Gebieten sehe er die Versorgung im Bereich Geburtshilfe als besonders wichtig an, betonte er anschließend.

 

„Neben dem Zukunftsprogramm Geburtshilfe unternimmt Bayern noch mehr. Seit September 2018 können Hebammen als Unterstützung des Freistaates für eine freiberufliche Tätigkeit in der Geburtshilfe den Hebammenbonus von 1000 Euro pro Jahr beantragen. Bayernweit wurden für das Jahr 2017 740 Anträge und 2018 873 Anträge gestellt. In Mittelfranken waren es 2017 79 und 2018 86 Anträge. Stichtag für die Antragsstellung ist immer der 30. Juni“, erklären Schalk und Westphal.

 

Weiter hat das Kabinett im Dezember vergangenen Jahres das „Gründerpaket“ beschlossen. Damit werden freiberufliche Hebammen bei ihrer Niederlassung in Bayern unterstützt. Die Richtlinie zu dem Förderprogramm wird am 1. September 2019 in Kraft treten. Anspruchsberechtigt werden Hebammen sein, die nach dem 1. September eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern aufnehmen. Die Prämie beträgt bis zu 5.000 Euro.

Andreas Schalk MdL

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