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Gesetzentwurf zum Ladenschluss in Bayern: Betroffene fordern Nachbesserungen

Andreas Schalk vor Ort bei Tante Enso in Bruckberg

19.02.2025 | Frank Stöckert - Büro Andreas Schalk | Bruckberg
Bruckbergs Bürgermeisterin Ursula Weiß brachte im Namen aller Mitstreiter die Hoffnung zum Ausdruck, dass die Argumente der Bruckberger im weiteren Verlauf der Gesetzesdebatte Gehör finden. Ein Fortbestehen von Tante Enso sei jedenfalls essenziell, um die
Bruckbergs Bürgermeisterin Ursula Weiß brachte im Namen aller Mitstreiter die Hoffnung zum Ausdruck, dass die Argumente der Bruckberger im weiteren Verlauf der Gesetzesdebatte Gehör finden. Ein Fortbestehen von Tante Enso sei jedenfalls essenziell, um die

Viel Aufregung im Einzelhandel verursacht aktuell der Entwurf zum neuen Ladenschlussgesetz in Bayern. Das Kabinett hat sich vor Jahresschluss auf die Eckpunkte eines landeseigenen Gesetzes geeinigt und damit eine breite und zum Teil emotional geführte Diskussion im Einzelhandel und in der Kommunalpolitik ausgelöst. Der Landtagsabgeordnete Andreas Schalk war nun zu Gast bei Tante Enso in Bruckberg, um mit den Verantwortlichen des modernen Einkaufskonzepts um Bürgermeisterin Ursula Weiß über die Nahversorgung vor Ort zu sprechen und Meinungen zu dem Gesetzentwurf einzuholen.

Mit viel Freude und Hoffnung startete vor einem Jahr Tante Enso in Bruckberg - ein Supermarkt-Konzept insbesondere für den ländlichen Raum. Einkaufen rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche, digital und weitgehend personallos, so das innovative Geschäftsmodell. Für die Gemeinde Bruckberg war die Eröffnung ein Meilenstein, für die Bevölkerung eine willkommene Erleichterung des täglichen Einkaufs und ein Mehrwert für das Gemeindeleben. Auch zum Wohle der knapp 500 Bewohner der Diakoneo-Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung in Bruckberg.

Heute herrscht in der Gemeinde Ernüchterung und die Sorge um den Verlust des beliebten Nahversorgers. Verhinderten zunächst Einwände auf Grundlage des aktuell noch in Bayern geltenden Ladenschlussgesetzes des Bundes den uneingeschränkten Zugang, hängt nun der Entwurf des Bayerischen Ladenschlussgesetzes wie ein Damoklesschwert über dem Supermarkt. Stein des Anstoßes: Die aktuell vorgesehene Beschränkung der 24/7-Öffnung auf personallos betriebene Kleinstsupermärkte mit einer unmittelbar dem Verkauf dienenden Grundfläche von bis zu 150 m². Viel zu wenig - nicht nur für die Verantwortlichen in Bruckberg, sondern auch für viele Einzelhändler im gesamten Freistaat, die sich nun zahlreich zu Wort melden.   

Andreas Schalk ist deshalb aktuell an vielen Stellen darum bemüht, Aufklärung in Sachen Ladenschlussgesetz in Bayern zu betreiben, Meinungen einzuholen und die Wogen zu glätten. Sein Argument: der jetzige Entwurf stehe erst am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens. Aktuell müssten zunächst noch Stellungnahmen der Verbände eingeholt werden, bevor der Entwurf überhaupt in den Landtag eingebracht wird. Dennoch sei es wichtig, über den Vorschlag zu sprechen, so Schalk. Er nehme Hinweise und Wünsche auf und lasse diese in die weitere Beratung einfließen.

Im Koalitionsvertrag sei zunächst grundsätzlich vereinbart worden, beim Ladenschluss weitere lange Einkaufsnächte sowie den durchgehenden Betrieb von digitalen Kleinstsupermärkten als neue Form der Nahversorgung zu ermöglichen, so Schalk. Dies lasse sich im Rahmen des in Bayern immer noch geltenden Bundes-Ladenschlussgesetzes aber nicht rechtssicher umsetzen. Deshalb der Vorstoß der Regierung zu einer eigenen Regelung. Der Abgeordnete betont zudem, dass der Landtag auch nicht alleine über den Ladenschluss in Bayern entscheide. So wurde der Sonntagsschutz bereits soweit ausgedehnt, wie es die Verfassung zulasse. Gleiches gilt für den Arbeitnehmerschutz. Hier gebe es eindeutige Signale aus der Rechtsprechung, dass bereits alle verfassungsrechtlichen Möglichkeiten an dieser Stelle ausgeschöpft seien und eine weitere Liberalisierung rechtliche Folgen haben würde. „Ich bin mir sehr sicher, dass gegen den Entwurf Klage erhoben und eine Prüfung durch die Gerichte erfolgen wird“, wie der Landespolitiker in diesem Zusammenhang klarstellt.

In Bezug auf die Flächenbeschränkung auf 150 m² pro Verkaufseinheit gebe es hingegen ganz unterschiedliche Meinungen der Händler und Verbände. Andreas Schalk relativiert auch hier: „Bei diesem Punkt müssen zunächst im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens alle Abgrenzungsfragen abschließend geklärt werden. So zum Beispiel welche Teile des Marktes überhaupt zur Verkaufsfläche zählen und welche nicht“, so der Abgeordnete. „Mir ist es dennoch wichtig, dass die Bedürfnisse der Menschen im ländlichen Raum ausreichend berücksichtigt und im gesamten Prozess mitgedacht werden. Das Konzept der digitalen Supermärkte halte ich für eine sinnvolle Ergänzung zur klassischen Nahversorgung, insbesondere in strukturschwachen Regionen. Ich werde mich intensiv dafür einsetzen, dass das neue Ladenschlussgesetz möglichst viele Anforderungen sowohl des Einzelhandels wie auch des Verbrauchers abdeckt.“