Bereits zum 01. Juli 2023 wurde die Feuerwehrförderung durch das Bayerische Innenministerium deutlich aufgestockt und hierbei die Festbeträge für die Feuerwehrhausförderung verdoppelt. Zudem wurden die Festbeträge für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten um 30 Prozent erhöht. Diese in ihrer Höhe einzigartige Anhebung hat nun durch eine erneute Anpassung der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie (FwZR) nochmals eine weitere signifikante Aufwertung erfahren.
Die Richtlinie wurde in diesem Zusammenhang um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2027 verlängert, inhaltlich überarbeitet und auf mehr als 22 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt. "Aus meiner Sicht ein notwendiger Schritt, um die Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehren zu bewahren und ein zukunftsweisendes Bekenntnis des Freistaats zu seinen Einsatzkräften", kommentiert der Abgeordnete Andreas Schalk die Maßnahme des Innenministeriums.Neu sei unter anderem die Förderung von Generalsanierungen zu gleichen Förderfestbeträgen wie für einen Neubau, die Förderung für geschlechtergetrennte Sanitärräume in bestehenden Feuerwehrhäusern sowie die Anhebung des Festbetrags für den ersten und zweiten Stellplatz bei einem Neubau oder einer Generalsanierung auf 160.000 Euro. Auch die Anhebung der Förderfestbeträge für vier Standardfahrzeugtypen um 25 Prozent sei eine wesentliche Verbesserung und entlaste gerade kleinere Feuerwehren, so Schalk.
Die ab dem 01.01.2025 geltenden Förderfestbeträge kommen für alle Anträge und Bewilligungen in Betracht, für die ein Maßnahmebeginn im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungsbekanntmachung noch nicht erfolgt war. Nähere Infos gibt es unter anderem auf den Internetseiten des Innenministeriums.
Die ab dem 01.01.2025 geltenden Förderfestbeträge kommen für alle Anträge und Bewilligungen in Betracht, für die ein Maßnahmebeginn im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungsbekanntmachung noch nicht erfolgt war. Nähere Infos gibt es unter anderem auf den Internetseiten des Innenministeriums.