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Sonderförderprogramm für vereinseigene Sportstätten in finanzschwächeren Gemeinden

Pressemitteilung

12.07.2019

 

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Sonderförderprogramm für den vereinseigenen Sportstättenbau in finanzschwächeren Gemeinden aufgelegt. Im Koalitionsvertrag hatte man sich darauf geeinigt, den Sportstättenbau in strukturschwachen Regionen Bayerns ab dem Doppelhaushalt 2019/20 mit zusätzlich 10 Millionen Euro jährlich zu fördern, teilen die Landtagsabgeordneten Manuel Westphal und Andreas Schalk mit.


 

Das Konzept der Förderkulisse sieht vor, dass vor allem die Steuerkraft der jeweiligen Kommune berücksichtigt wird. Dies bedeutet, dass in Gemeinden mit durchschnittlicher oder überdurchschnittlicher Steuerkraft die Förderung unverändert bleibt. Vereine mit Sitz in Gemeinden mit geringer Steuerkraft erhalten jedoch künftig deutlich höhere Fördersätze für den vereinseigenen Sportstättenbau. „Für Vereine in unserer Region, als Raum mit besonderem Handlungsbedarf, gibt es noch einmal fünf Prozentpunkte mehr Zuschuss. Insgesamt werden für etwas mehr als die Hälfte der bayerischen Bevölkerung zukünftig höhere staatliche Fördersätze als bisher gelten. Für circa ein Viertel der bayerischen Bevölkerung sind Fördersätze von bis zu 55 Prozent vorgesehen. Bei größeren Maßnahmen (ab 250.000 Euro förderfähige Kosten) werden die Sport- und Schützenvereine auch durch zinsvergünstigte staatliche Darlehen beim Bau und der Sanierung ihrer Sportstätten unterstützt. Hier werden wir den bisherigen maximalen Darlehensanteil von 10 Prozent auf bis zu 20 Prozent verdoppeln“, beschreiben die Abgeordneten.

 

„Das bisher existierende Förderprogramm des Freistaats zum Sportstättenbau wird von den Vereinen sehr gut nachgefragt. Doch haben gerade Vereine in strukturarmen Gebieten eine nur geringe Finanzkraft und können aufwendige Baumaßnahmen oft kaum stemmen. Aus diesem Grund soll hier gezielt unterstützt werden. Insbesondere für die Vereine in unserer Region bedeutet das erhöhte Fördersätze!“ so Schalk und Westphal.

 

Sport- oder Schützenvereine können ihre Anträge ab dem 15. Juli 2019 direkt an den Bayerischen Landes-Sportverband e. V. (BLSV) bzw. an den Bayerischen Sportschützenbund e. V. (BSSB) richten.

Wichtig ist, dass die Vereine sich bereits jetzt über die Förderkonditionen informieren und dann ganz zügig einen Antrag stellen!

 

Die genaue Übersicht über die Städte und Gemeinden im Landkreis Ansbach können der nachfolgenden Liste entnommen werden.


Andreas Schalk MdL

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