Aktuelles

Alle Neuigkeiten auf einen Blick.

Praktikable Lösung bei Gewässerrandstreifen notwendig

Pressemitteilung der Landtagsabgeordneten Manuel Westphal, Hans Herold und Andreas Schalk

27.11.2019

Nach dem Volksbegehren Artenvielfalt und den damit verbundenen Gesetzen und Verordnungen stehen unsere Landwirte vor großen Herausforderungen. Derzeit wird unter anderem die neue Gebietskulisse der Gewässerrandstreifen stark diskutiert. Die Stimmkreisabgeordneten für den Bayerischen Landtag Manuel Westphal, Hans Herold und Andreas Schalk nehmen die Sorgen der Landwirte auf und haben sich bereits an das zuständige Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewandt und eine praktikablere Lösung gefordert.

Das neue Bayerische Naturschutzgesetz sieht vor, dass entlang natürlicher oder naturnaher fließender oder stehender Gewässer ein fünf Meter breiter Gewässerrandstreifen eingehalten werden muss. In diesem Bereich ist keine ackerbauliche Nutzung erlaubt. Das Umweltministerium erlaubt beim Vollzug zwei Anwendungen: Landwirte können den Gewässerrandstreifen sowohl an der Uferlinie als auch an der Böschungsoberkante beginnen lassen. Die Uferlinie erkennt man am durchschnittlichen Wasserstand des Gewässers in Verbindung mit der Grenze des Pflanzenwuchses. Gerade bei flachen Ufern ergibt sich bei dieser Anwendung unter Umständen ein erheblicher Unterschied, da der Gewässerrandstreifen bei der Böschungsoberkante als Ausgangspunkt deutlich breiter ausfallen kann. Die Entscheidung obliegt den Landwirten vor Ort. „Das ist auch das Problem bei dieser Auslegung des Gesetzes. Letztlich besteht in der Praxis eine große Unsicherheit, ob der gewählte Bezugspunkt, Uferlinie oder Böschungsoberkante, in den konkreten Fällen auch rechtssicher ist. Sollten dann gegebenenfalls Sanktionen auf den Landwirt zukommen, ist dies nicht vermittelbar“, bekräftigen Schalk, Herold und Westphal. Die neue Gebietskulisse für die Gewässerrandstreifen finden die Landwirte seit Kurzem im integrierten Bayerischen Landwirtschaftlichen Informations-System (iBALIS). Eine Web-Anwendung, die den Landwirten flächenbezogene Informationen gibt. Die dort hinterlegten Daten weichen teilweise von den Gegebenheiten vor Ort deutlich ab und sind fehlerhaft. „Die Informationen im iBALIS müssen dringend überarbeitet werden! Die Landwirte können so nicht die Bewirtschaftung ihrer Flächen planen und sind stark verunsichert. Zahlreiche Vor-Ort-Termine mit den zuständigen Behörden werden notwendig, um fehlerhafte Eintragungen zu korrigieren. Hier muss sichergestellt sein, dass dafür auf die Landwirte keinesfalls Kosten zukommen! Auch das haben wir dem Minister in einem Schreiben erklärt“, führen die drei Abgeordneten aus. „Ein weiterer Punkt, der die Landwirte beschäftigt, ist der Umgang mit Be- und Entwässerungsgräben. Liegt nur eine untergeordnete wasserwirtschaftliche Bedeutung vor, ist kein Gewässerrandstreifen notwendig“, erklären die Abgeordneten. Das Umweltministerium definiert die wasserwirtschaftliche Bedeutung nach einer Verwaltungsvorschrift mit fünf Kriterien. „Richtigerweise müsste man sich daran orientieren, ob ein Graben ganzjährig wasserführend ist. Bisher war das auch so üblich und ein Gewässerrandstreifen bei solchen Gräben notwendig. Andere Bundesländer wie beispielsweise Thüringen orientieren sich nach wie vor insbesondere daran. Auch hier muss der Umweltminister dringend eine praxisgerechte Lösung sicherstellen, anderenfalls müssen an deutlich mehr Gräben Gewässerrandstreifen eingehalten werden! Gerade bei unseren kleinstrukturierten landwirtschaftlichen Betrieben ergibt sich durch die neue Auslegung eine übergroße Belastung“, betonen die Abgeordneten. „Den zuständigen Umweltminister haben wir die unpraktikable Anwendung und die damit verbundene Verschärfung der Situation unserer landwirtschaftlichen Betriebe in einem Schreiben bereits mitgeteilt. Auch die Landwirtschaftsministerin ist darüber informiert und fordert ebenfalls eine Korrektur der Kartierung der Gewässerrandstreifen. Gemeinsam mit der CSU-Landtagsfraktion werden wir uns für eine bessere Lösung einsetzen. Das Unverständnis und der Unmut unserer Landwirte werden mit solchen Regelungen zu Recht noch weiter entfacht. Dem werden wir mit Nachdruck entgegenwirken!“, so Westphal, Herold und Schalk abschließend.

Andreas Schalk MdL

Stimmkreisbüro
Reuterstraße 5
91522 Ansbach
Telefon : 0981 977 580 10
Telefax : 0981 977 580 15