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Freiheit braucht Sicherheit

Landtagsabgeordneter Schalk lud zur Diskussion über die aktuellen Herausforderungen in der Sicherheits- und Polizeiarbeit

07.08.2018 | Lichtenau

"In Bayern kann man zu jeder Zeit an jedem Ort ohne Angst unterwegs sein. Es gibt keine No-go-Areas", betonte der Vorsitzende des Innenausschusses im Bayerischen Landtag, Manfred Ländner, der zu Gast bei der Diskussionsveranstaltung "Politik im Dialog" seines Landtagskollegen Andreas Schalk war.

Manfred Ländner und der dritte Diskutant auf dem Podium, Ltd. KD Dr.

Holger Plank, Leiter des Sachgebiets Verbrechensbekämpfung des

Polizeipräsidiums Mittelfranken.

Gerade im Hinblick auf das vielgescholtene Polizeiaufgabengesetz versuche man durch proaktive Informationspolitik Gerüchte und Falschinformationen auszuräumen. Das neue Polizeiaufgabengesetz wurde notwendig, „weil wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des europäischen Datenschutzes bis Mai 2018 auf nationaler Ebene umsetzen mussten“, so Ländner.

Zudem müsse man der Polizei moderne und effektive Befugnisse an die Hand geben, damit wir den Schwerkriminellen und Terroristen nicht hinterherhinken. In den letzten Jahren habe durch das Smartphone und die weltweite Vernetzung über das Internet ein rasanter technischer Wandel stattgefunden. Manfred Ländner: „Nehmen Sie alles Schlimme, was Sie sich vorstellen können, verdoppeln Sie es, dann sind Sie ungefähr dort, was im Darknet passiert. 

Unsere Polizei muss überall 
dort, wo sie schützen will, hinkommen können.“ Auch den Irrglauben, dass jeder Polizist nun mit einer Handgranate unterwegs sei, klärten die beiden Landtagsabgeordneten Schalk und Ländner auf: „Dieses Einsatzmittel gibt es bereits seit Jahrzehnten bei der Bayerischen Polizei, wurde jedoch noch nie eingesetzt. Sprengstoffe dürfen ausschließlich bei Spezialeinheiten verwendet und nur unter strengsten Voraussetzungen gebraucht werden. Das ist nur Populismus, was da aufgezogen wird.“

Dr. Plank sprach das Thema Einbruchskriminalität an und lobte hierbei die vom Bundestag im letzten Jahr beschlossene Gesetzesverschärfung, wonach Einbrechern jetzt eine Mindeststrafe von einem Jahr droht. „Ein Wohnungseinbruch ist für die Betroffenen ein hoch emotionales Problem. Etwa 19 Prozent der Opfer können nicht mehr in ihrer Wohnung oder ihrem Haus leben und ziehen innerhalb eines Jahres um. Deswegen ist es gut, dass es hier eine Änderung gab.“

Andreas Schalk MdL

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