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Aktuelles

21.04.2021 | Andreas Schalk | München / Ansbach

Kulturfonds unterstützt vier Projekte aus unserer Region

Über EUR 150.000 Landesmittel für Kunstprojekte

Im zweiten Jahr von Corona ist es uns besonders wichtig, die durch Einnahmeverluste schwer getroffenen bayerischen Kulturschaffenden weiterhin verlässlich zu unterstützen. Daher ist es eine gute Botschaft an die Kultur in Bayern, dass der Beschluss über den Kulturfonds 2021 im Bereich Kunst für Fördermittel in Höhe von rund 6,8 Millionen Euro heute im Haushaltsausschuss mit großer Einigkeit gefasst worden ist. 

Um unsere vielfältige bayerische Kulturlandschaft über die Krise hinwegzuretten, ist neben dem bayerischen Kulturrettungsschirm auch der Kulturfonds ein wichtiger Beitrag. Die Veranstalter brauchen jetzt vor allem Planungssicherheit, denn viele von ihnen sind bereits in Vorleistung getreten. Heuer können fast alle beantragten Kulturprojekte in ganz Bayern gefördert werden, lediglich 1 von 105 Projekten wurde abgelehnt. 

Im Stimmkreis Ansbach-Nord, den ich im Bayerischen Landtag vertreten darf, werden folgende Kulturprojekte gefördert:

Für das Jubiläumsprogramm "75 Jahre Windsbacher Knabenchor" wird der Windsbacher Knabenchor mit EUR 90.000 unterstützt.

Im Bereich Laienmusik wird der Probenraum für die Stadtkapelle Schillingsfürst e.V. mit EUR 50.000 gefördert.

Spiel.Werk e.V., Ansbach erhält für sein innovatives Performance-Theaterprojekt über die Diversität einer bayerischen Kleinstadt "This is my city" EUR 10.000.

Das 25-jährige Jubiläum der LesArt in Ansbach wird mit EUR 7.100 unterstützt werden. 


Gemeinsam mit Kultusminister Bernd Sibler hat der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst vorab intensiv und konstruktiv über den Kulturfonds 2021 beraten, dieses deutschlandweit einmalige Instrument der Kulturförderung. Staatsminister Sibler hat versichert, dass der Vollzug weiterhin so flexibel wie haushaltsrechtlich möglich gestaltet werden soll. Gerade für die Theater- und Musikschaffenden, die ihre Einnahmen vor allem durch Präsenzveranstaltungen generierten, ist weiterhin ein flexibler Vollzug des Kulturfonds essentiell. Auf Projektveränderungen, -verschiebungen und Absagen soll soweit irgend möglich Rücksicht genommen werden.