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Aktuelles

07.11.2019

Änderung des Waffenrechts: CSU-Fraktion unterstützt Sportschützen und Jäger

Pressemiteilung der Landtagsabgeordneten Manuel Westphal und Andreas Schalk

Auf Bundesebene steht eine Waffenrechtsnovelle an, die vor allem in Bayern heftig diskutiert wird. Bei der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in das deutsche Waffengesetz muss unbedingt darauf geachtet werden, Jäger und Schützen nicht zu kriminalisieren und sie vor zu viel Bürokratie zu schützen. Die Landtagsabgeordneten Manuel Westphal und Andreas Schalk setzen sich deswegen zusammen mit der CSU-Landtagsfraktion für eine unbürokratische und praktikable Umsetzung der EU-Vorgaben ein, ohne legale Waffenbesitzer unter Generalverdacht zu stellen.

Die derzeitige Änderung des Waffenrechts war notwendig geworden, weil die europäische Feuerwaffenrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen war. Jedoch wurden im Bundesrat bei der Beratung des dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes – gegen die Stimmen Bayerns – Verschärfungen eingebracht, die weiter gehen als die Maßgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie. Zwar konnten gerade und besonders auf Initiative Bayerns hin bereits einige Verbesserungen gegenüber den ursprünglich beabsichtigten Vorschlägen erreicht werden, doch ist die Kritik der Waffenbesitzer an dem jetzigen Entwurf nach wie vor durchaus berechtigt. „Entgegen unserer Erwartungen sind im aktuellen Referentenentwurf immer noch Regelungen enthalten, die über die Inhalte der europäischen Feuerwaffenrichtlinie hinausgehen. Wir sind klar gegen Verschärfungen im Waffenrecht, die keinen Sicherheitsgewinn bringen“, bekräftigen Westphal und Schalk. Besonders im Fokus der Kritik steht der geplante Bedürfnisnachweis, dessen Voraussetzungen als deutlich zu streng empfunden werden. Im Rahmen der Bedürfnisüberprüfung für den Besitz von Schusswaffen dürften Sportschützen ihre Waffen nur noch dann besitzen, wenn sie nachweisen können, mit jeder ihrer Waffen einmal im Monat oder 18 Mal pro Jahr zu schießen. Viele Schützen, Jäger oder auch Sammler besitzen mehrere Waffen, so dass ein solcher Nachweis in der Praxis kaum zu erbringen wäre. Auch sollte nach zehnjährigem Waffenbesitz die Mitgliedsbescheinigung in einem Schießsportverein ausreichen, um das Bedürfnis nachzuweisen, eine Waffe zu besitzen. „Die derzeit vorgeschlagenen Regelungen auf Bundeseben stellen unsere legalen Waffenbesitzer unter Generalverdacht. Mit einem Dringlichkeitsantrag fordern wir die Staatsregierung auf, sich auch weiterhin im Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene für lebensnahe und praktikable Lösungen einzusetzen“, führen die beiden Landtagsabgeordneten aus. „Durch die Waffenrechtsnovelle soll ein Gewinn an Sicherheit erreicht werden. Die Belastungen und Einschränkungen für legale Waffenbesitzer müssen dringend aus dem Referentenentwurf gestrichen werden. Die größte Gefahr für die öffentliche Sicherheit geht letztlich nicht von legalen, sondern von illegalen Schusswaffen aus. Unsere Jäger, Sport- und Traditionsschützen verhalten sich ganz überwiegend gesetzestreu. Ihre Freizeitaktivitäten müssen auch in Zukunft möglich sein, ohne als Waffenbesitzer unter Generalverdacht gestellt zu werden“, sind sich Westphal und Schalk sicher und werden sich deshalb dafür weiterhin nachdrücklich einsetzen.