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Finanzielle Förderung und Bürokratieabbau für Sportvereine

18.01.2017 | Ansbach/München

„115 Millionen Euro stehen im Doppelhaushalt 2017/18 für die Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine zur Verfügung – so viel wie noch nie. Davon profitieren auch die Vereine in unserer Region. Eine weitere gute Nachricht: Die Bewilligungsverfahren werden deutlich vereinfacht“, freuen sich die Landtagsabgeordneten Jürgen Ströbel, Manuel Westphal und Andreas Schalk.

Förderanträge im Sportstättenbau mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 250.000 Euro unterliegen künftig einem wesentlich einfacheren Bewilligungsverfahren“, erläutern die Landtagsabgeordneten Ströbel, Westphal und Schalk und ergänzen: „Bei Gesamtzuwendungen unter 100.000 Euro werden die Sport- und Schützenvereine beim Sportstättenbau von bisherigen strengen formalen Vorgaben entbunden. Förderfähig sind zukünftig auch Sportstätten, die gemeinsam von mehreren Vereinen genutzt werden. Darüber hinaus werden die Fördersätze für innovative Breiten- und Leistungssportprojekte der Sportverbände von bisher 50 auf 80 Prozent erhöht.“

 

Die Neufassung der Sportförderrichtlinien zeigt die hohe Wertschätzung, die der Sport im Freistaat Bayern genießt. „Der Sport wird zielgerichtet und zukunftsorientiert gestärkt“, so Ströbel, Westphal und Schalk. „Das ist uns als Abgeordnete ein großes Anliegen.

Andreas Schalk MdL

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